AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tresolution KlG für die Erbringung von Web-, Marketing-, Design- und Technologieleistungen.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Tresolution KlG, Bahnhofstrasse 7, 9470 Buchs SG (nachfolgend «Tresolution») und dem Kunden (nachfolgend «Kunde») im Rahmen sämtlicher Dienstleistungen im Bereich Web-Entwicklung, Marketing, Strategie und Design.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Tresolution stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss und Leistungen

2.1 Angebote von Tresolution sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, E-Mail-Bestätigung des Offertinhalts oder konkludentes Verhalten (z.B. Anzahlung) zustande.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der vereinbarten Offerte, dem Projekt-Briefing oder einem separaten Werk- oder Mandatsvertrag. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien (z.B. Logos, Texte, Bilder, Zugangsdaten) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

3.2 Der Kunde gewährleistet, dass er an den bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und deren Nutzung durch Tresolution keine Rechte Dritter verletzt.

3.3 Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können zusätzliche Kosten auslösen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.2 Bei Projekten behält sich Tresolution vor, eine Anzahlung von 30–50 % zu Projektbeginn in Rechnung zu stellen. Weitere Teilrechnungen können nach Projektfortschritt gestellt werden.

4.3 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist Tresolution berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. sowie angemessene Mahngebühren zu belasten und laufende Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

5. Leistungserbringung, Termine und Abnahme

5.1 Vereinbarte Termine sind — sofern nicht ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet — als Richtwerte zu verstehen und abhängig von der termingerechten Mitwirkung des Kunden.

5.2 Nach Abschluss wird das Werk dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innert 10 Arbeitstagen zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu rügen.

5.3 Das Werk gilt als abgenommen, wenn (a) der Kunde es ausdrücklich abnimmt, (b) es produktiv eingesetzt wird oder (c) nach Ablauf der Prüffrist keine Mängelrüge erfolgt.

6. Nutzungsrechte und Urheberrecht

6.1 Tresolution überträgt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglich vereinbarten Zweck notwendigen, nicht-ausschliesslichen Nutzungsrechte am gelieferten Werk (z.B. Website, Gestaltungselemente, Kampagnenmaterial).

6.2 Tresolution bleibt Inhaberin aller weiterreichenden Urheber- und Immaterialgüterrechte, inklusive des Rechts, eigene Frameworks, Templates, Design-Komponenten, Code-Bibliotheken und Methoden für andere Projekte weiterzuverwenden.

6.3 Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbestimmungen der Ersteller. Schriften, Stockmedien und Plugins werden — soweit vom Kunden nicht bereitgestellt — als separat lizenzierbare Drittleistungen verrechnet.

6.4 Tresolution ist berechtigt, fertiggestellte Arbeiten zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken in Portfolio, Website und Social Media zu zeigen, sofern keine ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung besteht.

7. Gewährleistung

7.1 Tresolution gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang entsprechen und mit branchenüblicher Sorgfalt erbracht werden.

7.2 Bei begründeten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat Tresolution das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Weitergehende Gewährleistungsansprüche — insbesondere Wandelung, Minderung oder Schadenersatz — sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1 Tresolution haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

8.2 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Hacking-Angriffe, Drittleistungsausfälle oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.3 Die Gesamthaftung von Tresolution ist in jedem Fall auf die Höhe der vom Kunden im schadensrelevanten Projekt effektiv bezahlten Vergütung beschränkt.

9. Drittleistungen

Für Leistungen Dritter (z.B. Hosting-Provider, Domain-Registrare, Zahlungsanbieter, Werbenetzwerke, Mail-Provider) haftet Tresolution nicht. Tresolution handelt in diesem Bereich als Vermittlerin; Vertragsverhältnisse entstehen direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

10. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse — über die Vertragslaufzeit hinaus vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

11. Datenschutz

Der Umgang mit Personendaten ist in unserer Datenschutzerklärung geregelt. Sofern der Kunde Tresolution mit der Bearbeitung von Personendaten betraut, wird bei Bedarf ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.

12. Vertragsdauer und Kündigung

12.1 Werkverträge enden mit der Abnahme des vereinbarten Werks.

12.2 Laufende Dienstleistungsverträge (z.B. Support, Wartung, Retainer) können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12.3 Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen der Schriftform (inkl. E-Mail).

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Buchs SG, Schweiz.

Stand: April 2026. Version 1.0.